Versicherungsmakler Reichenauer e.K.
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Verkehrs-Rechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz bietet Ihnen Schutz gegen das Kostenrisiko, dass Ihnen als Verkehrsteilnehmer entstehen kann, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen möchten oder sich gegen Vorwürfe verteidigen müssen.

 

Dabei besteht Versicherungsschutz für Sie in Ihrer Eigenschaft als Halter, Eigentümer, Fahrer oder Insasse aller auf Sie bei Abschluss des Vertrages und während der gesamten Dauer zugelassenen Kraftfahrzeuge. Geschützt sind Sie auch als Mieter eines vorübergehend gemieteten Kraftfahrzeugs und als Fahrer von fremden Fahrzeugen.



Doch nicht nur als Führer motorisierter Fahrzeuge ist eine Verkehrs Rechtsschutz sinnvoll. Sie greift nämlich auch, wenn man als Fahrradfahrer oder Fußgänger in einen Unfall verwickelt wird und seine berechtigten Forderungen gegen die Verursacher durchsetzen oder unberechtigte Ansprüche Dritter abwehren möchte.

 

Im Verkehrs Rechtschutz ist auch die Erstellung von Unfallgutachten oder medizinischen Gutachten bis zu einem gewissen Umfang mit enthalten, sofern sie zur Klärung der Rechtslage und der Höhe der zu erstreitenden Entschädigung notwendig sind. Hier sollte man jedoch vorher im Einzelfall die Kostenzusage der Verkehrs Rechtschutz Versicherung einholen.



  • Sie weichen einem Kind aus und kommen von der Fahrbahn ab
  • Sie werden beim Überholen von der Straße gedrängt
  • Sie fordern vergeblich Ersatz der Reparatur- und Mietwagenkosten, einen Ausgleich für die Wertminderung Ihres Wagens und Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, zusätzliche Heilungskosten.
Beispiel 1:

 

Eine teure Reparatur Ihres Fahrzeugs wurde von Ihrer Werkstatt nicht mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt. Aufgrund der mangelhaften Arbeitsweise kommt es in der Folge zu einem elektronischen Defekt und Ihr Fahrzeug bleibt liegen.

 

Die Werkstatt weigert sich die Verantwortung dafür zu übernehmen. Ihr Rechtsanwalt schafft schnell klare Verhältnisse. Die Anwaltskosten werden von Ihrem Verkehrsrechtsschutz übernommen.

 

Beispiel 2:

 

Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, der Sie neben einer Punkteeintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg auch mit einem Fahrverbot bedroht. Sie können sich überhaupt nicht an ein Vergehen erinnern und erheben Einspruch.

 

Ihr Rechtsanwalt übernimmt Ihre Vertretung in diesem Konflikt mit den Behörden. Die Kosten hierfür werden durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.

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