Altersvorsorge bedeutet, das jeder Mensch mit einer privaten Rentenversicherung, Kapitalanlage usw., für sein Einkommen im Ruhestand vorsorgt.
Die gesetzlichen Rentenkassen sind leer und die Rentenzahlungen vom Staat werden nach und nach gekürzt.
Die gesetzliche Rente bietet nur noch eine Grundabsicherung und wird kaum ausreichen, den gewohnten Lebensstandard im Rentenalter beizubehalten. Mit einer privaten Rentenversicherung, kann man
bereits in jungen Jahren, für den Ruhestand vorsorgen. Wer bereits beim Eintritt ins Berufsleben eine Private Rentenversicherung als Altersvorsorge abschließt, muss nur geringe
Beiträge bezahlen. Die Rentenzahlung fällt durch Zins und Zinseszins über die langen Jahre, entsprechend hoch aus.
Durch das Altersvermögensgesetz (AVMG), hat der Staat die Möglichkeit geschaffen, die Altersvorsorge mit Hilfe von staatlichen Zulagen, zu betreiben. Staatlich gefördert
werden neben der Riester Rente, die Direktversicherung, die Pensionskasse sowie der Pensionsfonds.
In der Ansparphase, wird die Altersvorsorge staatlich gefördert und erst in der Auszahlungsphase werden sie mit Steuern belastet. Das hat den Vorteil, dass der
persönliche Steuersatz im Alter wesentlich geringer ist, als in der Zeit des Berufslebens.
Mit Kapitalanlagen oder anderen privaten Rentenversicherungen, sind ebenfalls als Altersvorsorge geeignet, sie werden allerdings nicht staatlich gefördert.
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