Versicherungsmakler Reichenauer e.K.
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Haftpflichtversicherungen

Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigentum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen



Bei größeren Schäden können die Ansprüche so hoch sein, dass  Sie Ihr Vermögens bzw. das Einkommens weit übersteigen. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen. Die finanziellen Folgen sind verheerend.

 

 

Haftpflichtversicherungen gibt es für die folgenden Bereiche, z. B.

  • Privathaftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpficht

Ihre Ansprechpartner

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Termine

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Hilfe im Schadensfall

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