Privat-Rechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers im privaten Bereich und wird sowohl Nichtselbstständigen als auch Selbstständigen regelmäßig nur i.V. mit Berufs-Rechtsschutz für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten angeboten.
Neben dem Versicherungsnehmer sind sein ehelicher bzw. eingetragener oder – unter weiteren Voraussetzungen, z.B. namentlicher Nennung – sonstiger Lebenspartner versichert, deren minderjährige Kinder sowie die volljährigen Kinder, i.d.R. soweit diese unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Im privaten Bereich sind z.B. die folgende Rechtsfälle versichert:
Beispiele:
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