Versicherungsmakler Reichenauer e.K.
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Berufs-Rechtsschutz

Die Berufs-RechtsschutzVersicherung soll den Versicherten beim Eintreten eines Versicherungsfalls vor finanziellen Schäden bewahren. So übernimmt die Versicherung alle anfallenden Kosten, die bei einem Streitfall auftreten. Dies sind vor allem die Anwaltsgebühren und eventuelle Gerichtskosten. Sollte die versicherte Person bei Gericht nicht obsiegen, übernimmt die Gesellschaft auch die Kosten der gegnerischen Partei.

 

Gerade in der heutigen Zeit muss sich der Arbeitnehmer für einen solchen Streitfall wappnen, da jeder weiß, dass Gerichtskosten teuer werden können. Hat er nicht eine solche Versicherung abgeschlossen, droht ihm, zum Beispiel im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung, ein finanzieller Verlust.

 

Der Berufs-Rechtsschutz ist für den Arbeitgeber nicht nur eine äußerstsinnvolle Absicherung gegenüber Ansprüchen aus seinemArbeitsverhältnis, sondern stärkt ihn gegenüber seinem Chef in seiner Position. Aus Angst vor Kündigung oder anderen Repressalien machen viele Arbeitnehmer ihre berechtigten Ansprüche nicht geltend. Auchfinanzielle Gesichtspunkte sind oft ein Hemmnis. Mit einem Arbeits Rechtsschutz ist man also immer auf der sicheren Seite.

 

Leistungen einer Berufs-Rechtsschutzversicherung:

  • Beratung durch Rechtsanwlt
  • Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
  • Gebührenübernahme für Sachverständige und Gutachter
  • evt. auftretende Reisekosten
  • Aufwendungen des Prozessgegners, wenn der Prozess verloren geht
  • Aufwendungen für außergerichtliche Schlichtungsverfahren

 

Der Berufsrechtsschutz hilft z.B. bei:

  • Betriebsbedingter Kündigung
  • nicht rechtmäßiger Sozialauswahl
  • Kündigungen und Verletzung des Kündigungsschutzes
  • Auseinandersetzungen über Gehalts- und Lohnzahlungen, auch Ausbildungsvergütungen
  • der Durchsetzung von Urlaubsansprüchen und Urlaubsgeld
  • Arbeitszeugnissen, die den Arbeitnehmer benachteiligen
  • Betriebsrente und anderen Ruhegeldern
  • Ungerechtfertigten Behandlungen durch den Arbeitgeber oder Kollegen, z.B. beiMobbing, sexueller Belästigung
  • Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (AGG)
  • Abmahnung
  • Aufhebungsvertrag
  • nicht erfolgter Beförderung, Versetzungen oder Streit bei Einstufung in bestimmte Besoldungsgruppe
  • Arbeitszeit, Überstunden
  • Schweigepflicht, Geheimhaltungspflicht
  • Wichtig: Die Berufsrechtsschutzversicherung kann durch den Arbeitnehmer grundsätzlich in Anspruch genommen. Der Berufsrechtsschutz ist gegeben, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Arbeitgeber verklagen will, um einen Anspruch durchzusetzen, oder ob er sich gegen einen gerichtlichen Anspruch durch den Arbeitgeber verteidigen will

 

Die Berufsrechtsschutz übernimmt in der Regel nur Rechtsstreitigkeiten mit Aussicht auf Erfolg.

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