Berufsunfähigkeit ist eine dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung die dazu führt, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Das kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder durch Invalidität geschehen. Um als berufsunfähig anerkannt zu werden, muss man eine ärztliche Bescheinigung vorlegen die dieses bestätigt. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der ausgeübte Beruf, aus einem der vorher genannten Gründe, nicht mehr ausgeübt werden kann.
Es ist allerdings möglich, dass jemand, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, in der Lage ist irgendeinen anderen Beruf auszuüben. Aus diesem Grund sollte man beim Abschluss der BU darauf achten, dass auf den abstrakten Verweis von Seiten des Versicherers verzichtet wird. Die privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen bezahlen meistens, wenn der Versicherte seinen Beruf zu 50% nicht mehr ausüben kann.
Wer mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht in der Lage war seinen Beruf auszuüben, wird in der Regel als berufsunfähig anerkannt und bekommt die vertraglich vereinbarte Rente vom Versicherer. Ohne die Rentenzahlung aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung könnte niemand seinen gewohnten Lebensstandard erhalten, denn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung stellen lediglich eine Grundversorgung dar. Außerdem gibt es seit 2001 keinen Berufsschutz mehr für nach dem 1.1.1961 geborenen. Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt nur noch, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt, also aufgrund von Krankheit usw. auch keine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann.
Neun von zehn Renten werden wegen Krankheit beantragt - nur eine wegen Unfall. Erkrankungen des Bewegungsapparates sind dabei die häufigsten Ursachen.
Durch eine einschneidende Rentenreform wurden schon 2001 die bisherigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch ein zweistufiges System von sogenannten Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Damit stellt die gesetzliche Absicherung der Arbeitskraft heute allenfalls eine Minimalversorgung dar.
Um überhaupt eine staatliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen z.B. die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie können... Sie bekommen...
... weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten ... die volle Erwerbsminderungsrente
(ca. 38% von Ihrem Bruttolohn)
... 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten ... die halbe Erwerbsminderungsrente
(ca. 19% von Ihrem Bruttolohn)
... mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten ... nichts
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