In der privaten Krankenversicherung können sich nur Personen versichern, deren Brutto-einkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt.
Diese liegt im Jahr 2013 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 52.200 Euro. Darüber hinaus können auch Selbständige, Freiberufler und Beamte Mitglied einer privaten Krankenversicherung
sein.
Der Versicherte ist in der PKV selbst Vertragspartner des Arztes oder Krankenhauses. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip, das heißt er erhält eine Rechnung für alle Leistungen, die er in
Anspruch nimmt.
Die Beiträge der Versicherten in der PKV errechnen sich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen.
Da der Leistungsumfang der PKV erheblich umfangreicher ist, wird es interessanter für entsprechende Berufsstände und Höchstverdienende. Durch die Wahl der passenden Tarife kann selbst entschieden werden, welcher Leistungsumfang gewünscht wird. Unter anderem zählen zu den Leistungen bevorzugte Behandlungen von niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten. Im Gegensatz zu den GKV erstattet die PKV für medizinische Leistungen deutlich höhere Sätze.
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