Die gesetzliche Krankenversicherung gehört neben der Arbeitslosen-, Renten-, Unfall-und Pflegeversicherung zur sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist Bestandteil der Sozialversicherung.
Seit dem 1. Januar 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Mitglied einer Krankenversicherung zu sein. Das kann in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sein. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung setzen sich aus den Pflichtversicherten, den freiwillig Versicherten und den Personen aus der Familienversicherung zusammen.
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