Die Risikolebensversicherung gehört zur Gruppe der Lebensversicherungen und ist eine Individualversicherung, die den Hinterbliebenen im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers eine
finanzielle Absicherung garantiert. In einem zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer geschlossenen Versicherungsvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit die Höhe einer
bestimmten Versicherungsleistung vereinbart.
Regelmäßig wird eine Risikolebensversicherung als Summenversicherung geschlossen. Das bedeutet, dass die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall als Geldleistung erbracht wird.
Tritt der Versicherungsfall nicht ein, wird also die Risikolebensversicherung nicht in Anspruch genommen, erfolgt keine Auszahlung. Die Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz und
eignet sich deshalb nicht als Kapitalanlage oder zur Altersvorsorge.
Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Versicherungsvertrages über die Risikolebensversicherung, erhalten die im Versicherungsvertrag als bezugsberechtigt
ausgewiesenen Personen die vereinbarte Versicherungssumme. Ein möglicher, durch das Ableben des Versicherungsnehmers verursachter finanzieller Engpass kann so abgewendet werden. Diese
Vertragskonstellation ist insbesondere für junge Familien interessant oder auch für Familien mit einem Hauptverdiener oder Alleinverdiener.
Die Risikolebensversicherung ist nicht nur eine finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen, sondern federt auch die Finanzierung eines Eigenheims durch einen laufenden Kredit oder ein
Darlehen ab. Stirbt der Versicherungsnehmer während der mit Hilfe eines Darlehens oder Kredits laufenden Finanzierung eines Eigenheims, verhindert eine in entsprechender Höhe abgeschlossene
Risikolebensversicherung die Veräußerung oder gar Zwangsversteigerung der Immobilie. Denn sie übernimmt je nach Vertragsinhalt und gemäß der vereinbarten Versicherungssumme die restliche
Immobilienfinanzierung.
Ein weiterer Pluspunkt der Risikolebensversicherung sind die niedrigen Beitragssätze und die vergleichsweise hohen Versicherungssummen, die daraus resultieren, dass es sich um eine Absicherung
nur für den Todesfall handelt. Insoweit sind die Beiträge bezahlbar, sodass eine Risikolebensversicherung nicht nur für junge Familien und unverheiratete Paare interessant ist. Die Höhe des
Beitragssatzes ist auch abhängig von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, die jeder Versicherungsnehmer individuell mit dem Versicherungsgeber im Versicherungsvertrag vereinbaren
kann.
Im Idealfall beträgt die Versicherungssumme das vier- bis fünffache des jährlichen Einkommens, die die Hinterbliebenen vor allem dann ausreichend absichert, wenn kein weiteres Vermögen
vorhanden ist. Die Beiträge für die Risikolebensversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Sie zählen wie beispielsweise auch die Haftpflichtversicherung und die gesetzliche
Rentenversicherung zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen und können als solche im Rahmen von Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sonderausgaben werden von den
Gesamteinkünften abgezogen, sofern sie den Pauschbetrag für Sonderausgaben übersteigen.
Die Risikolebensversicherung im Überblick:
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