Die Direktversicherung, ist eine betriebliche Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Durch die Staatliche Förderung, ist sie nicht nur für
die Arbeitnehmer eine attraktive Form der Altersvorsorge. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls, indem er Lohnnebenkosten sparen kann. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich
dazu verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers eine Betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Der Arbeitgeber ist, im Versicherungsvertrag, der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer, die
versicherte Person. Außerdem, hat der Arbeitgeber das Recht zu entscheiden, bei welcher Versicherung die Direktversicherung abgeschlossen wird.
Für die Besparung der Direktversicherung, wird der Beitrag direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Der individuelle Betrag, wird vom Arbeitgeber an die Versicherungsgesellschaft
weitergeleitet.
Bis zur Beitragbemessungsgrenze, von 4% des Bruttoeinkommens, profitiert der Arbeitnehmer von der Steuer- und Sozialabgabenbefreiung und der Arbeitgeber, spart Sozialabgaben. Durch den Abzug des
Versicherungsbeitrages, wird das Bruttogehalt verringert und es werden weniger Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
Die Direktversicherung ist als klassische, sowie als fondsgebundene Rentenversicherung erhältlich. Da die Direktversicherung Riesterfähig ist, können die Arbeitnehmer zusätzlich zur staatlichen
Förderung, für die betriebliche Altersvorsorge, die staatliche Riester Förderung in Form von Zulagen, erhalten. Beim Eintritt in den Ruhestand, kann der Arbeitnehmer wählen, ob er die
Versicherungssumme als Kapitalabfindung möchte oder ob er eine monatliche Rente bevorzugt.
Da der Arbeitnehmer, während der Ansparphase keine Steuern bezahlen muss, wird die Direktversicherung nachgelagert versteuert. Die meisten Rentner, haben einen niedrigeren Steuersatz, als während der
Zeit der Berufstätigkeit, so dass die nachgelagerte Besteuerung von Vorteil ist.