Versicherungsmakler Reichenauer e.K.
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Hausrat-Versicherung

Möbel, Teppiche, Fernseher und Zubehör, Bekleidung, Geschirr und Porzellan, Bücher, CDs und vieles mehr – die meisten Menschen investieren viel Geld in den privaten Hausstand. Ein solcher Hausstand ist oft ein Großteil des Gesamtvermögens.

 

Durch Brand oder Diebstahl können Sie von einem Tag auf den anderen alles verlieren, was Sie sich im Laufe der Zeit geleistet haben. Ist dies passiert, ist es ohne eine entsprechende Versicherung in den seltensten Fällen möglich, auf einmal alle Gegenstände wieder zu beschaffen, die man für das alltägliche Leben benötigt. 

Was leistet eine Hausratversicherung?

 

Die Hausratversicherung umfaßt Schäden am gesamten Hausrat durch

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  • Sturm und Hagel

In der Regel lassen sich gegen Mehrprämie folgende weitere Gefahren mitversichern

  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen
  • Glaskeramikkochflächen
  • Wasseraustritt aus Aquarien
  • Elementar

Im Rahmen eines versicherten Schadensereignisses werden u.a. auch Kosten ersetzt

  • für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen (Aufräumungskosten);
  • die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden abzuwenden oder möglichst gering zu halten - auch wenn diese Bemühungen unvorhergesehenerweise erfolglos geblieben sind (Schadenabwendungskosten oder Schadenminderungskosten);
  • die aufzuwenden sind, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungskosten, Schutzkosten);
  • für Schloßänderungen, wenn Wohnungstürschlüssel anläßlich eines Versicherungfalles abhanden gekommen sind (Schloßänderungskosten);
  • für Transport und Lagerung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) des versicherten Hausrats bei unbenutzbarer Wohnung (Transportkosten, Lagerkosten);
  • für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus (Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen);
  • für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung zu beseitigen (Reparaturkosten für gemietete Wohnungen);
  • für Hotel- oder ähnliche Unterbringung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) wenn die Wohnung unbewohnbar wurde (Hotelkosten).

Ob und in welcher Höhe Leistungen erbracht werden, hängt auch besonders von dem im Vertrag enthaltenen Bedingungswerk ab.

 

Wer braucht eine Hausratversicherung?

Jeder, der über einen eigenen Hausstand verfügt, sollte eine Hausratversicherung besitzen.

Die Hausratversicherung gehört zu den gängigsten Versicherungsarten und ist in den meisten Haushalten zu finden.

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