Versicherungsmakler Reichenauer e.K.
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Gewässerschadenhaftpflicht

Ein Leck im Heizöltank kann teuer werden. Ein Liter Öl reicht aus, um eine Million Liter Grundwasser zu verseuchen. Verseuchtes Erdreich muss ausgebaggert, abgefahren und als Sondermüll entsorgt werden. Die Rechnung geht an den Grundstückseigentümer. Mit einer Gewässerschaden-Haftpflicht kann er sich gegen das finanzielle Risiko schützen.

 

 


Mehr als 6 Millionen Bundesbürger in Deutschland verfügen in ihrem Eigenheim über eine Ölheizung. Die mit höchsten Sicherheitsstandards ausgestatteten Öltanks fassen in der Regel 2.000 - 3.000 Liter Heizöl. Jedoch kann trotz aller Vorsorgemaßnahmen Heizöl durch Unfälle oder Lecks in Öltank und Rohren austreten und somit das Erdreich verseuchen. Bereits ein Liter Heizöl verseucht mehr als eine Million Liter Grundwasser und Tonnen von Erdboden. Hierdurch wird eine aufwändige und kostspielige Ausgrabung und Entsorgung als Sondermüll des verseuchten Erdreichs notwendig. Die Kosten der Entsorgung trägt in der Regel immer der Grundstückseigentümer, denn er haftet für Schäden gegenüber Dritten. Eine Gewässerschadenhaftpflicht kann Sie in diesem Fall bei Schäden in Millionenhöhe schützen. Daher raten wir Ihnen zu einem Vergleich der Gewässcherschadenhaftpflicht von verschiedenen Anbietern.

 

Die Gewässerschadenhaftpflicht übernimmt die Kosten für das Ausbaggern, Abtransportieren und die Entsorgung der verseuchten Erdmassen. Darüber hinaus sind Sie auch gegen Schadenersatzansprüche versichert. Beachten Sie bitte, auch wenn diese Schäden im privaten Umfeld entstehen, übernimmt nur eine bereits laufende Gewässerschadenhaftpflicht die auftretenden Kosten.

 

Die Gewässerschadenhaftpflicht ist nicht nur für Eigentümer eines Einfamilienhauses sinnvoll, auch Vermieter von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, gewerbliche Vermieter sowie Eigentümer unbebauter Grundstücke ziehen einen hohen Nutzen aus dem Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflicht, sofern auf dem Grund ein Öltank vorhanden ist.
Für Hausbesitzer und Mieter, die laut deren Mietbedingungen für Schäden durch Öltank und Ölheizung haften, ist der Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflicht anzuraten.

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