PferdeHaftpflicht
Warum Sie eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung benötigen?
Der Pferdehalter haftet in unbegrenzter Höhe für alle Schäden, die sein Pferd anderen zufügt. Unabhängig ob Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden. Allein die Haltung von Pferden stellt laut Gesetz eine potentielle Gefahr dar (sogenannte Gefährdungshaftung). Deshalb ist es unerheblich, ob den Tierhalter ein Verschulden trifft oder nicht.
Nicht immer sind Haftungsfälle Bagatellfälle, die man schnell selber bezahlen kann. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass die wirtschaftliche Existenz des Pferdehalters bedroht ist. Denn
wird festgestellt, dass der Pferdehalter für den Schaden verantwortlich ist, muss er mit seinem gesamten Vermögen unbegrenzt für den ganzen Schaden einstehen.
Bei einem Sachschaden gehören hierzu die Kosten der Wiederherstellung oder des Ersatzes der beschädigten Gegenstände und Folgeschäden wie etwa Nutzungsausfall. Sind Personen verletzt, fallen
Behandlungskosten und Verdienstausfall an.
Mitunter hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld oder, bei bleibenden gesundheitlichen Schäden als Folge des Unfalls, auf eine lebenslange Rente.
Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist daher für jeden Pferdehalter dringend notwendig und unbedingt zu empfehlen.
Deckungssumme ist entscheidend
Vor dem Hintergrund der unbegrenzten Haftung ist gerade die Deckungssummme entscheidend.
Diese sollte nicht zu niedrig sein. Gerade bei Personenschäden sind die Schadenbeträge schnell im siebenstelligen Bereich. Für Ihren Versicherungsschutz bieten wir Ihnen daher folgende Tarifvarianten:
Alle Deckungssummen gelten pauschal für Personen-, Sach- und für Vermögensschäden.
Weitere Leistungen der Tarifvarianten finden Sie in der Leistungsübersicht.
Lernen Sie die Vorzüge vom Versicherungsmakler besser kennen.
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06444 / 3893219
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0151 / 43134689
0177 / 7888105