Versicherungsmakler Reichenauer e.K.
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Katzen-OP-Schutz


Katzen haben zwar sprichwörtlich sieben Leben - doch vor Katzenkrankheiten oder Unfällen schützt dieser Mythos sie nicht. Zum Glück kann dank moderner Tiermedizin den meisten Stubentigern heute gut geholfen werden, und für den Tierarzt gehören Katzen auf dem OP-Tisch fast zum Alltag.

Andererseits sind aufwendigen Operationstechniken teuer - so auf kommt der Tierarztrechnung eine Summe zusammen, die mehr als ein großes Loch in die Haushaltskasse des Katzenbesitzers reißen kann.

Der Katzen-OP-Schutz der Uelzener Tierversicherung sorgt dafür, dass Sie sich um die Kosten, die bei der optimalen Behandlung Ihres Haustieres entstehen, keine Gedanken machen müssen.

Im Ernstfall finanziell abgesichert


Unser Alternativangebot Katzen-VOLL-Schutz beinhaltet alle herkömmlichen Behandlungen und natürlich auch den OP-Schutz. Der alleinige Katzen-OP-Schutz schützt Sie vor den Kosten einer medizinisch notwendigen Operation unter Vollnarkose. Auch hier kann ein Unfall oder eine Krankheit Auslöser
für die OP sein.

Versichert sind im OP-Schutz:

  • die Kosten des letzten Untersuchungstages vor der OP,
  • die eigentliche OP und die Nebenkosten wie z.B. für Medikamente, Röntgenbilder und Verbandsmaterial,
  • die Nachsorge,
  • die stationäre Unterbringung und verordnete Arzneimittel bis 10 Tage nach dem OP-Tag.


Erstattet werden auch hier bis zu 100% der oben genannten Kosten
- ebenfalls auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte in der
Fassung vom 30. Juni 2008. Und auch hier wird bei der Erstattung
- je nach Vereinbarung oder Rechnung des Tierarztes - der einfache
bzw. zweifache Satz der GOT zugrunde gelegt.


Aufnahmealter: Ab dem vollendetem 2. Lebensmonat. Werden Katzen erst nach ihrem 5. Geburtstag zur Versicherung angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100% = 80%.


Die Wartezeit beträgt 30 Tage.

Freie Tierarztwahl?

Aber selbstverständlich! Sie alleine entscheiden, welcher Tierarzt oder welche Tierklinik Ihren Liebling behandeln soll und darf!

Auslands- und Urlaubsschutz?

Keine Frage! Auslandaufenthalte/-reisen sind bis zu einer Dauer von sechs Monaten mitversichert. Bei einer Behandlung im Ausland werden maximal die Kosten der deutschen Gebührenordnung für Tierärzte erstattet.

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