Versicherungsmakler Reichenauer e.K.
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Vorauszahlungs-Bürgschaft

In einigen industriellen und gewerblichen Branchen, insbesondere dem Baugewerbe, ist es Alltag, dass der Auftraggeber eine An- bzw. Vorauszahlung an seinen Auftragnehmer überweist, damit bestimmte Kosten (z.B. Materialbeschaffung) bereits vorzeitig abgedeckt sind.

 

Viele Unternehmen sind auf diese Beträge stark angewiesen. Einer Voraus- bzw. Anzahlung stehen die meisten Auftraggeber allerdings meist etwas kritisch gegenüber. Sie fordern nach VOB/B-Recht (§ 16, Nr. 2) eine sogenannte Vorauszahlungsbürgschaft, auch Anzahlungsbürgschaft genannt, durch die ihre Ansprüche auf Begleichung geleisteter An- und Vorauszahlungen gegen den jeweiligen Auftragnehmer verbürgt werden.

 

Die Vorauszahlungsbürgschaft verschafft den Auftraggebern damit die Sicherheit, dass bereits bezahlte Beträge nicht einfach so verloren gehen, wenn die Auftragnehmer weder zustehende Arbeitsleistungen wirklich erbringen können (Herstellungsanspruch) noch dazu in der Lage sind, bereits bezahlte Beträge zurückzuerstatten (Rückzahlungsanspruch).

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