Versicherungsmakler Reichenauer e.K.
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Gewährleistungs-Bürgschaft

Eine Gewährleistungsbürgschaft bzw. Gewährleistungsgarantie legt fest, dass ein Bürge oder Garant für die Kosten der Mängelbeseitigung einsteht, falls der Bürgschaftsnehmer, also der Auftragnehmer, dieses aufgrund von Insolvenz nicht kann. Die Höhe der Bürgschaft richtet sich nach der Höhe der Sicherheitseinbehalte, entspricht demnach meist 5% der Auftragssumme.

 

Gewährleistungsbürgschaften werden in der Regel unbefristet ausgestellt, ihre tatsächliche Laufzeit richtet sich allerdings grundsätzlich nach der Frist für die Verjährung von Sachmängeln. Mängel, die innerhalb dieser Frist auftreten oder sichtbar werden, müssen dem Auftragnehmer in schriftlicher Form angezeigt werden, dieser bzw. sein Bürge ist dann dazu verpflichtet die Mängelbeseitigung auf eigene Kosten durchzuführen bzw. die Kosten für die Mängelbeseitigung zu tragen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird die Bürgschaftsurkunde an den Bürgen zurückgegeben und die Bürgschaft endet.

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