Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubigerverpflichtet, für die Schulden eines Dritten, des Hauptschuldners, einzustehen. Die Bürgschaft muss, außer von Vollkaufleuten, schriftlich erklärt werden. Eine Bürgschaft besteht nur in der Höhe, in der auch die eigentliche Hauptschuld besteht. Sie kann aber auch der Höhe nach auf einen Teilbetrag der Hauptschuld oder zeitlich beschränkt werden.
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