Die Direktversicherung, ist eine betriebliche Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Durch die Staatliche Förderung, ist sie nicht nur für die Arbeitnehmer eine attraktive Form der Altersvorsorge. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls, indem er Lohnnebenkosten sparen kann.
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers eine Betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Der Arbeitgeber ist, im Versicherungsvertrag, der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer, die versicherte Person. Außerdem, hat der Arbeitgeber das Recht zu entscheiden, bei welcher Versicherung die Direktversicherung abgeschlossen wird.
Für die Besparung der Direktversicherung, wird der Beitrag direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Der individuelle Betrag, wird vom Arbeitgeber an die Versicherungsgesellschaft
weitergeleitet. Bis zur Beitragbemessungsgrenze, von 4% des Bruttoeinkommens, profitiert der Arbeitnehmer von der Steuer- und Sozialabgabenbefreiung und der Arbeitgeber,
spart Sozialabgaben. Durch den Abzug des Versicherungsbeitrages, wird das Bruttogehalt verringert und es werden weniger Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
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