Versicherungsmakler Reichenauer e.K.
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Transportversicherung

Transportversicherung

 

Der Begriff Transportversicherungen ist ein Oberbegriff für mehrere, zum Teil gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen.

 

Das Gesetz schreibt zwingend eine Transportversicherung für Frachtführer und Speditionen vor. Mit einem Frachtvertrag sind laut HGB auch weitreichende Schadensersatzansprüche verbunden.

Auch aus der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen weitere Risiken.

 

Die Transportrisiken sind so vielfältig wie die zu transportierenden Waren. Bei dem Transport vom Hersteller in Deutschland bis zum Kunden in Übersee kommen verschiedenste Transportmittel, wie LKW, Schiff, Bahn oder Flugzeug, zum Einsatz. Es besteht ein erhöhtes Schadensrisiko durch das häufige Umladen und Zwischenlagern.

 

Weitere Risiken liegen in der Ware selbst. Lebendtransporte, Gefahrgüter oder verderbliche Waren sind innerhalb der Transportversicherungen zu berücksichtigen.

Darüberhinaus sind nationale und, bei grenzüberschreitenden Transporten, auch internationale Voschriften zu beachten.

 

Die verschiedenen Transportversicherungen können individuell auf die persönlichen Schutzbedürfnisse abgestimmt werden. So entsteht aus z.T. mehreren Versicherungen ein umfassendes Gesamtkonzept zur Transportversicherung.

 

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